Im Unternehmensverkauf unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Verträgen: den share deal und den asset deal. Entweder der Käufer erwirbt Anteile an der Gesellschaft oder er kauft das Vermögen, also alle Wirtschaftsgüter, die dieses Vermögen abbilden. Dazu gehören – dieser Umstand muss beachtet werden – alle Verbindlichkeiten des zum Verkauf stehenden Unternehmens ebenso wie alle Lagerbestände, Patente, Einrichtungen und selbstverständlich auch Grundstücke, Gebäude, Fuhrparks und Produktionsanlagen. Je nachdem welche Ziele der Käufer verfolgt, kann ein share deal oder ein asset deal für ihn günstiger sein. In Deutschland ist der share deal die verbreiteste Art der Unternehmensübernahme. Das Vertragswerk ist entsprechend übersichtlich. Beim asset deal muss jedes zum Verkauf stehende Wirtschaftsgut in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Dadurch entstehenden einerseits komplexe Verträge, andererseits ist präzise definiert, welche Güter der Käufer erwirbt und welche nicht.