Familienunternehmer laufen Sturm gegen die Veränderungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Befürchtung: Mühsam aufgebaute Unternehmen könnten durch den Zugriff der Finanzämter ausbluten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bestehende Gesetz kassiert. Die unsichere Rechtslage kann ungewöhnliche Folgen haben. Szenario 1: Die Bundesregierung schafft es nicht, bis zum 30. Juni 2016 ein neues Gesetz in Kraft treten zu lassen, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Dann gäbe es kein Gesetz. Und auch keine Steuern? Experten sind sich in diesem Punkt nicht einig. Szenario 2: Das neue Gesetz könnte rückwirkend ab 1. Januar gelten, wenn es am 30. Juni 2016 in Kraft tritt. Diese Regelung streben zur Zeit nur die GRÜNEN an, sicher ist jedoch nichts. Eins ist aber sicher: Wer noch im Jahr 2015 eine Regelung trifft, kann nicht überrascht werden.