Jeder Kaufinteressent, der sich entschlossen hat ein Unternehmen tatsächlich zu kaufen, will und muss mögliche Risiken so weit wie möglich ausschließen.
Jeder Unternehmer, der seine Firma verkaufen will, ist daran interessiert alle Daten und Fakten so präzise wie möglich aufzubereiten.
Insofern haben sowohl Verkäufer als auch Käufer ein Interesse an einem höchstmögliche Grad von Transparenz, um sich am Ende der Verhandlungen einig zu werden und die Transaktion zu besiegeln.
Um also für beide Vertragspartner die notwendige Sicherheit herzustellen, wendet man die „Due Diligence“ aus dem amerikanischen Anlegerschutzrecht an. „Due Diligence“ heißt: „gebotene Sorgfalt“. Das Verfahren ist eine Risikoprüfung, die mit der „gebotenen Sorgfalt“ durchgeführt werden muss. Es hat sich bewährt. Deswegen nutzt man es, um beide Vertragspartner mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, die vor Zustandekommen eines Kaufvertrages erhoben werden können. Etwaige Risiken lassen sich dadurch rechtzeitig beseitigen.
Man unterscheidet die Due Diligence, die durch den Verkäufer veranlasst ist von derjenigen, die der Käufer in Auftrag gibt. Ein wichtiger Teil der Arbeit von AVANDIL besteht darin, die Due Diligence die der Verkäufer beauftragt, so gut wie möglich vorzubereiten und durchführen zu lassen. Dies geschieht in der Verkaufsphase der Optimierung, also vor Erstellung der Verkaufsunterlagen und Erarbeitung einer Vermarktungsstrategie. Der Grund: Erst wenn der Verkäufer einen präzisen Überblick zu Chancen und Risiken seines Unternehmens hat, ist es möglich Faktoren zu optimieren und die Vermarktung zu beginnen. Die Due Diligence hat das Ziel, mögliche versteckte Risiken schon im Vorfeld aufzudecken. Sie umfasst die rechtliche, steuerliche und finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens, kann aber auch Markt, Umwelt-, und Versicherungsfragen betreffen. Auch technische oder mitarbeiterbezogene Sachverhalte werden hier nach Bedarf geprüft.
Ein anderer wichtiger Grund für eine vom Verkäufer veranlasste Due Diligence: Ein erfolgreicher Verkauf wird dadurch langfristig vorbereitet. Denn hat ein Interessent seine Kaufabsicht durch einen Letter of Intent (die sog. Kaufabsichtserklärung) bekundet, wird er selbst eine „Sorgfaltsprüfung“ des zum Verkauf stehenden Unternehmens in Auftrag geben. Der Verkäufer ist dann darauf schon vorbereitet.
Diese käuferseitige Prüfung ist üblicherweise ein wichtiger Bestandteil für die Übernahmefinanzierung durch den Käufer. Entsprechend strukturiert bereitet AVANDIL alle Informationen und Unterlagen gemäß den Prüfanforderungen von Käufern, Investoren und Finanzinstituten auf.
Aufgrund der Erkenntnisse der käuferseitigen Sorgfaltsprüfung wird das in der Verhandlungsphase abgegebene Kaufgebot angepasst, und die Konditionen werden detailliert verhandelt.