Das erste persönliche Gespräch zwischen Verkäufer und Käufer dient dazu, die handelnden Personen besser kennen zu lernen, die Struktur der Transaktion zu besprechen und den Inhalt des Unternehmens zu besprechen. Spätestens in diesem persönlichen Gespräch werden wichtige Informationen ausgetauscht, die nur für die beteiligten Parteien bestimmt sind.
Aus diesem Grund wird, bevor überhaupt dem Kaufinteressenten der Name des zu verkaufenden Unternehmens genannt wird oder vertrauliche Informationen weitergeleitet werden, eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet, das sogenannte Non Disclosure Agreement.
Diskretion und Verschwiegenheit sind Grundbedingungen für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf. Verkäufer sind darauf angewiesen, ihre Absichten ungestört in einen strategischen Plan zu verwandeln, um Schritt für Schritt erfolgreich zu sein. Dafür benötigen sie Zeit und die Möglichkeit fachlicher Unterstützung. Unterstützung wiederum ist nur dann möglich, wenn unternehmensinterne Informationen den Transaktionsberatern und Projektleitern zur Verfügung gestellt werden. Deswegen verpflichten wir uns selbstverständlich zur Verschwiegenheit. Diskretion ist aber auch innerhalb des Unternehmens nützlich, um das operative Geschäft störungsfrei bis zum Kaufabschluss weiter führen zu können.
Die vereinbarte Verschwiegenheit wahren wir, bis es eine Zusammenführung mit Kaufinteressenten gibt. Für diesen Fall sichert eine Geheimhaltungsvereinbarung die Gespräche ab.